Fit in Sachen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
Nutzen Sie unsere Erfahrung für Ihr Unternehmen
Sicherheit am Arbeitsplatz zahlt sich aus. Davon profitieren nicht nur Ihre Mitarbeitende, sondern auch Sie in Form von gesunden und motivierten Arbeitnehmern. Als Arbeitgeber sind Sie außerdem gesetzlich dazu verpflichtet, den Schutz Ihrer Belegschaft sicherzustellen.
Wir von MEDITÜV zeigen Ihnen kompakt und praxisbezogen auf, was es hierbei zu beachten gilt und unterstützen Sie in der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.
Von Gefährdungsbeurteilungen über Sicherheitsunterweisungen wie den Umgang mit Gefahrstoffen bis hin zu Messungen und Prüfungen bei Ihnen vor Ort – wir sorgen für den optimalen Schutz in Ihrer Arbeitsstätte.
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Unsere Leistungen auf einen Blick:
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Antworten auf wichtige Fragen
Der Begriff der Arbeitssicherheit bezieht sich auf die Sicherheit von Angestellten bei ihrer Berufsausübung. Somit ist die Arbeitssicherheit ein zentrales Thema des Arbeitsschutzes, der über das Arbeitsschutzgesetz gesetzlich geregelt ist. Darüber hinaus finden sich zusätzliche gesetzliche Regelungen in diversen weiteren Vorschriften und Gesetzen. Konkret besteht das Ziel der Arbeitssicherheit darin, dass Angestellte ihren Beruf in einer Art und Weise ausüben können, die keine negativen Folgen auf ihre Gesundheit zur Folge hat.
Damit Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz gemäß der Gesetzesgrundlage tatsächlich umgesetzt wird, ist dessen Kontrolle streng geregelt und wird in Deutschland durch zwei zuständige Instanzen durchgeführt. Hierbei handelt es sich um staatliche Gewerbeaufsichtsämter und gesetzliche Unfallversicherungsträger.
Das Arbeitsschutzgesetz schützt alle Arbeitnehmenden bei der Ausübung ihres Berufes im Angestelltenverhältnis vor negativen Folgen auf ihre Gesundheit. Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgebende verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten.
Grundsätzlich gilt, dass Mitarbeitende mindestens einmal jährlich neu zum Thema Arbeitssicherheit unterwiesen werden müssen. Daneben gibt es noch weitere Anlässe, zu denen eine solche Unterweisung stattfinden muss. Hierzu zählen beispielsweise der Beginn des Arbeitsverhältnisses, Versetzungen an andere Arbeitsplätze und das Übernehmen zusätzlicher Tätigkeiten. Auch nachdem sich Unfälle ereignet haben oder neues Risikopotential erkannt wurde, wird eine erneute Unterweisung notwendig.
Die Verantwortlichkeit hinsichtlich der Arbeitssicherheit finden Sie in §13 des Arbeitsschutzgesetzes. Hier ist beschrieben, dass der Arbeitgebende sowie dessen Vertretung für die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich sind. Zusätzlich kann der Arbeitgebende schriftlich eine fachkundige Person beauftragen, sich eigenverantwortlich um die Arbeitssicherheit gemäß Gesetzesgrundlage zu kümmern.
Bei Fragen bezüglich der Haftung muss zunächst unterschieden werden, ob der Arbeitgebende bzw. dessen Vertretung allen gesetzlichen Pflichten zum Arbeitsschutz nachgekommen sind. Wenn dies der Fall ist und es dennoch zu einem Arbeitsunfall kommt, haftet in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. Anders stellt es sich dar, wenn der Arbeitgebende bzw. dessen Vertretung seine gesetzlichen Pflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes nicht erfüllt. Ordnungswidriges Handeln kann hier mit Geldbußen geahndet werden, während strafbare Handlungen neben Geldbußen sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen können.
Arbeitssicherheit bezieht sich auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Mitarbeitenden. In der Vergangenheit bezog der Begriff sich hauptsächlich auf die körperliche Gesundheit, die beispielsweise durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen geschützt werden sollte. Die körperliche Unversehrtheit spielt auch heute noch eine tragende Rolle, jedoch rücken auch psychische Aspekte mehr und mehr in den Vordergrund.
Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitssicherheit finden Sie im Arbeitsschutzgesetz, welches die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zum Gegenstand hat. Zusätzlich gelten auch die Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes, welches spezielle Regelungen über Betriebsärzte*innen, Sicherheitsingenieure*innen und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beinhaltet. Gleichzeitig wird das Thema Arbeitssicherheit in der DGUV V2 konkretisiert.
Kundenstimme über MEDITÜV
BeneVit arbeitet in seinen stationären Einrichtungen nach dem Hausgemeinschaftskonzept – und zeigt damit an rund 30 Standorten täglich, dass sich Pflege auch in wohnlichem Ambiente an den Lebenswünschen der Bewohner ausrichten kann. Hierbei bauen wir seit Jahren auf die fachliche Expertise des MEDITÜV – bei allen Fragen rund um Arbeitsschutz und Hygiene.
- Geschäftsführer Arnd von Boehmer
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in Deutschland bereits für kleinste Betriebe vorgeschrieben und nimmt eine zentrale Rolle im Bereich der Arbeitssicherheit ein.
Unsere Fachkräfte optimieren Ihren betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und nehmen sich dabei allen technischen und juristischen Herausforderungen vollumfänglich an.
Weitere Informationen & Angebote zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis von konsequent gelebtem Arbeitsschutz.
Unsere Experten*innen bewerten hierbei die Gefahren in Ihrer Arbeitsstätte und leiten die daraus resultierenden Arbeitsschutzmaßnahmen ab. Darüber hinaus erhalten Sie eine vollständige Dokumentation, welche das Ergebnis ihrer Überprüfung nachvollziehbar belegt.
Unterweisung
Zur Unterweisung Ihrer Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind Sie laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Wir unterstützen Sie hierbei mit Sicherheitsunterweisungen vor Ort oder alternativ mit einer Online-Unterweisung, die passgenau auf Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt ist.
Weitere Informationen und Angebote zu Sicherheitsunterweisungen
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Brandschutz
Unsere Berater*innen unterweisen Sie qualifiziert zum betrieblichen Brandschutz und sorgen für die fachkundige Ausbildung und Schulung Ihres innerbetrieblichen Brandschutzhelfers.
Unsere Leistungen:
Brandschutzbeauftragte / Brandschutzbeauftragter
Brandschutzhelfer*innen-Unterweisung
Messungen und Prüfungen
Unsere qualifizierten Fachkräfte führen Messungen und Prüfungen Ihrer Anlagen und Betriebsmittel unter strenger Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift durch.
SiGeKo
Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (kurz: SiGeKo) kümmern sich um die notwendigen Arbeitsschutzkonzepte für Ihre Baustelle und die fertiggestellte Einrichtung gemäß der Baustellenverordnung. Darüber hinaus erstellen wir Ihren SiGe-Plan, welcher als Planungs- und Steuerungsinstrument für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle dient.
Alles aus einer Hand bei MEDITÜV
Sie suchen einen Partner, der individuelle Lösungen für Ihre Arbeitssicherheit entwickelt? Wir sind Ihre Ansprechpartner:innen! Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten und kosteneffektiven Umsetzung aller Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz. So bleiben Ihre Angestellten gesund, motiviert und leistungsfähig, während Sie die Gewissheit haben, sich ethisch und rechtlich einwandfrei für Ihren Arbeitsschutz eingesetzt zu haben.
Unsere Leistungen ermöglichen es Ihnen, die Gesundheit Ihrer Angestellten bestmöglich zu schützen, während Sie gleichzeitig allen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, die es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt. Als Experten für Sicherheit am Arbeitsplatz betrachten wir dieses Thema stets im Zusammenspiel mit weiteren relevanten Bereichen, wie beispielsweise dem betrieblichen Gesundheitsmanagement. So können wir Sie optimal bei der Organisation und Koordination aller relevanten Strukturen und Prozesse unterstützen. Sämtliche unserer Leistungen lassen sich exakt auf Ihre Bedürfnisse abstimmen, sodass Sie genau die Lösungen erhalten, die gemäß Ihrer Unternehmensziele sinnvoll sind.
Wie darf ich Ihnen weiterhelfen?
Am TÜV 1
30519 Hannover
Tel.: +49 201 437608 60
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