Unterweisung Brandschutzhelfer

Unterweisung Brandschutzhelfer

gem. ASR 2.2 und DGUV Information 205-023

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TÜV NORD MEDITÜV

Ein Brandfall stellt für jedes Unternehmen und dessen Beschäftigte eine Gefährdung dar. Das wirtschaftliche Risiko darf dabei ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Der betriebliche Brandschutz gehört somit zu den wichtigen Unternehmenszielen.

Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine schriftliche Bestellung von Brandschutzhelfern, die nach ‚ASR 2.2 – Maßnahmen gegen Brände‘ speziell unterwiesen werden müssen.

Die Unterweisung zum Brandschutzhelfer beinhaltet neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes auch Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Praktische Übungen zum Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen sind ebenfalls Unterweisungsinhalt.

Theorie: das erwartet Sie bei der Brandschutzhelfer-Unterweisung

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
Unterweisung Brandschutzhelfer Ausbildung Schulung Feuerlöschübung mit MEDITÜV Unterweisung Brandschutzhelfer Ausbildung Schulung Feuerlöschübung mit MEDITÜV Unterweisung Brandschutzhelfer Ausbildung Schulung Feuerlöschübung mit MEDITÜV Unterweisung Brandschutzhelfer Ausbildung Schulung Feuerlöschübung mit MEDITÜV

Praxis: das erwartet Sie bei der Brandschutzhelfer-Unterweisung

  • Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen 
  • Löschtaktiken und Grenzen der Brandbekämpfung 
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen 
  • realitätsnahe Übung durch Brandsimulation 
  • betriebsspezifische Besonderheiten

 

 

Warum werden Brandschutzhelfer benötigt?

In der Arbeitsstättenregel ASR 2.2 (in dieser sind Brandbekämpfungsmaßnahmen definiert) ist festgeschrieben, dass Unternehmen verpflichtet sind, Brandschutzhelfer einzusetzen, damit sie einen wichtigen Beitrag im Ernstfall leisten könnnen.  

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer?

  • Unterstützung des Arbeitgebers (m/w/d) (Vermeiden von Brandlasten, Freihalten von Fluchtwegen)
  • Sicherstellung des selbstständigen Verlassens der Beschäftigten im Brandfall
  • Löschen von Entstehungsfeuer ohne Eigengefährdung

Welchen Nutzen haben Sie bei einer Unterweisung von Brandschutzhelfern?

  • Mehr Sicherheit durch vorbeugenden Brandschutz 
  • Schnellere Bekämpfung von Entstehungsbränden 
  • Erfüllung der Unternehmerpflichten nach ASR 2.2 
  • Höheres Sicherheitsgefühl der Mitarbeitenden durch die gewonnenen Kenntnisse 
  • Zusätzlicher Nutzen durch Inhouse-Unterweisungen:
    • Durch die vor Ort Unterweisungen und Übungen werden die betrieblichen Besonderheiten (z. B. Gefahren, Löscheinrichtungen, organisatorische Maßnahmen) berücksichtigt
    • Geringerer Zeitaufwand für die Beschäftigten (keine An-/Abfahrt)

Neben der Ausbildung von Brandschutzhelfern bietet der MEDITÜV Ihnen auch Informationen und fachkundliche Beratung zur Brandschutzordnung, zum Brandschutzbeauftragten und hilft Ihnen bei der Erstellung von Flucht und Rettungsplänen. Als Teil der TÜV NORD GROUP vertrauen unsere Kunden unserem großen Netzwerk aus Spezialisten – wenn Sie Fragen zu unseren Services rund um das Thema Brandschutz haben, kontaktieren Sie uns gern.