Gefährdungsbeurteilungen sind die Grundlage für die Einrichtung und den Erhalt sicherer und gesunder Arbeitsplätze. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich vorgeschrieben. Wie hoch die individuelle Gefahr ist und ob die Kriterien erfüllt sind, wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und dokumentiert. Die Gefährdungsbeurteilung muss vom Arbeitgeber unabhängig von der Größe seines Betriebs vorgenommen werden. Geprüft wird, wo potenzielle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bestehen und wie diese beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden können.
Gefährdungen können sich insbesondere ergeben durch:
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- psychische Belastungen bei der Arbeit.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz gelten folgende rechtliche Grundlagen für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Biostoffverordnung
- Mutterschutzgesetz
Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen der Dokumentationspflicht werden das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die daraus resultierenden Arbeitsschutzmaßnahmen sowie das Ergebnis ihrer Überprüfung nachvollziehbar belegt.
Im Wesentlichen umfasst eine Gefährdungsbeurteilung sieben Schritte, die allesamt schriftlich zu dokumentieren sind.
Dabei gilt:
- dass sie die wesentlichen Gefährdungen enthält und diese zutreffend bewertet wurden,
- die Maßnahmen ausreichend und geeignet sind,
- Wirksamkeitskontrollen durchgeführt wurden und
- die Beurteilung aktuell ist.
Gefährdungsbeurteilung von MEDITÜV: Unfallrisiken früh erkennen und vermeiden
Sorgen Sie mit einer Gefährdungsbeurteilung durch MEDITÜV für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und optimieren Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Dazu gehört vor allem, Gefahren frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Gegenmaßnahmen zu beheben und Handlungsschwerpunkte zu bestimmen.
Ihre Vorteile mit der Unterstützung durch MEDITÜV:
- Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie dadurch ausgelöste Fehlzeiten
- Höhere Motivation und Leistung der Mitarbeitenden durch ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld
- Verringerung Ihres Arbeitsaufwandes durch fachkundige Unterstützung
- Umfassende Beratung und Unterstützung durch ausgewiesene Expertinnen und Experten für Arbeitssicherheit
- Erfüllung Ihrer Dokumentationspflicht
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Regelmäßige und korrekt ausgeführte Gefährdungsbeurteilungen sind unerlässlich für dauerhaft sichere und gesunde Arbeitsplätze. Der MEDITÜV als Teil der TÜV NORD GROUP kann auf jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich zurückblicken und unterstützt Sie gerne jederzeit rund um die Themen ASiG, die DGUV-Vorschrift 2 und die Betriebssicherheitsverordnung. Als professioneller Partner begleitet unser Team Sie bei jedem Schritt des Prozesses.