Mensch und Umwelt schützen und dabei Kosten sparen: Lassen Sie sich von MEDITÜV-Fachkräften beraten und erfahren Sie, wie Sie durch ein professionelles Gefahrstoffmanagement Gefahren frühzeitig erkennen, richtig einschätzen und entsprechend geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Gerade Arbeitgeber sind hier verpflichtet, dem umfangreichen Regelwerk des Gesetzgebers nachzukommen: Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, Kunden und aller, die an der Lieferkette beteiligt sind, hat oberste Priorität.
MEDITÜV-Fachkräfte unterstützen Sie bei der Umsetzung und Optimierung eines professionellen Gefahrstoffmanagements und stellen sicher, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen zum Umgang mit Gefahrstoffen erfüllen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und das fundierte Wissen unserer Spezialisten für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
Der Gesetzgeber hat die Bestimmung und den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen verbindlich geregelt.
Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für das Gefahrstoffmanagement sind:
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Die §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgeseztes übertragen dem Arbeitgeber folgende Pflichten:
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Dokumentation des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentation festgelegten Maßnahmen
- Dokumentation der Ergebnisse und deren Überprüfung.
Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)
Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen, die im Betrieb eingesetzt werden (z. B. Reinigungsmittel, Lösemittel) oder die beim Arbeitsprozess entstehen (z. B. Schleifstaub, Schweißrauch). Ihr vorrangiges Ziel ist es, Menschen und Umwelt vor Schäden bei der Herstellung, Verwendung, Lagerung und Beseitigung von gefährlichen Stoffen zu bewahren.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Sie definieren u. a. Schutzziele und -maßnahmen.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen in seinem Betrieb umgesetzt werden. Bringt er dafür nicht die notwendigen Kenntnisse mit, muss er fachkundig beraten lassen.
Zentrale Aufgaben im Gefahrstoffmanagement sind:
- Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung inklusive Dokumentation und Schutzmaßnahmen
- Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses
- Formulieren von Betriebsanweisungen
Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen
Ein Sprichwort sagt: Gefahr erkannt – Gefahr gebannt. Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV sieht folgende Schritte vor:
Gefahrstoffverzeichnis
Ergänzend zum Gefahrstoffverzeichnis haben Unternehmer gemäß § 14 GefStoffV Betriebsanweisungen zu erstellen. Betriebsanweisungen sollen den Mitarbeitern in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen Angaben zu möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für den Notfall enthalten.
Erstellung von Betriebsanweisungen
Ergänzend zum Gefahrstoffverzeichnis haben Unternehmer gemäß § 14 GefStoffV Betriebsanweisungen zu erstellen. Betriebsanweisungen sollen den Mitarbeitern in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen Angaben zu möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für den Notfall enthalten.
Über den Inhalt dieser Betriebsanweisungen sind Arbeitnehmer regelmäßig mündlich
- arbeitsplatzbezogen vor Beschäftigungsbeginn und/oder
- mindestens einmal jährlich
zu unterweisen. Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erstellt MEDITÜV die erforderlichen Betriebsanweisungen, individuell nach Ihren betrieblichen Bedürfnissen.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Sie haben einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Sie bei allen Fragen rund um das Gefahrstoffmanagement unterstützt.
- Sie können sicher sein, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen zum richtigen Umgang mit Gefahrstoffen erfüllen.
- Sie können sich mit einem guten und sicheren Gefühl Ihrem Kerngeschäft widmen.