Sicherheitsunterweisungen gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz / DGUV Vorschrift 1

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TÜV NORD MEDITÜV

Der § 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Unterweisung seiner Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Unterweisungen sind grundsätzlich arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen durchzuführen. Die Unterweisungen sind in regelmäßigen Abständen (laut DGUV Vorschrift 1 mind. einmal jährlich) und bei

  • Einstellung, 
  • Änderung im Aufgabenbereich, 
  • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen.

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung hat der Entleiher die Mitarbeitenden, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, zu unterweisen.

Im Auftrag vieler Unternehmen unterweist MEDITÜV seit vielen Jahren – während der Arbeitszeit, orientiert an den spezifischen betrieblichen Anforderungen und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben – zu:

MEDITÜV bietet unter anderem folgende Sicherheitsunterweisungen an:

  • Erstunterweisung 
  • Verantwortung im Arbeitsschutz 
  • Arbeitsmittel (z. B. Flurförderzeuge, Leitern und Tritte) 
  • Lastenhandhabung 
  • Befähigte Personen (z. B. Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer
  • Brandschutz 
  • Bildschirmarbeitsplätze 
  • Lärm und Gehörschutz 
  • Umgang mit Gefahrstoffen 
  • Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe im Betrieb 
  • Persönliche Schutzausrüstung 
  • Und viele weitere Themen
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Online-Unterweisung mit dem MEDITÜV-Unterweisungs-Tool

Meetings finden mittlerweile zu einem großen Teil nur noch virtuell statt und auch für Unterweisungen gibt es digitale Lösungen, die es Unternehmen erlauben arbeitsschutzrelevante Inhalte ohne Bindung an Zeit und Ort an die Mitarbeitenden weiterzugeben. So müssen die Mitarbeitenden nicht mehr im Unternehmen erscheinen oder zu einem festen Zeitpunkt ihre Arbeit unterbrechen. Zudem lassen sich über diese Online-Unterweisungslösungen auch unternehmensindividuelle Inhalte kommunizieren und falls nötig ist das System in mehreren Sprachen verfügbar.

Lückenlose Dokumentation, Kostenreduktion und eine einfache, flexible Handhabung sind nur einige Vorteile der online Sicherheitsunterweisung. Die Online Unterweisung ermöglicht es Unternehmen individuell, effizient und EDV-gestützt, Inhalte des Arbeitsschutzes an jeden einzelnen Beschäftigten zu kommunizieren.

Das MEDITÜV-Unterweisung-Tool beinhaltet:

  • Bereitstellung von Standard-Unterweisungsthemen (derzeit mehr als 200 Themen) 
  • Aufnahme Ihrer eigenen Themen 
  • Freischaltung personifizierter Mitarbeitenden-Lizenzen 
  • Hinterlegung des Firmenlogos 
  • Möglichkeit von Einzel- und/oder Gruppenunterweisungen