BEM

BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vermeiden und Produktivität sichern

Gemeinsam nach Lösungen suchen
Nach § 167 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Ziel der damit verbundenen Maßnahmen ist es, den Rehabilitationsprozess zu fördern, für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit zu sorgen, wiederholter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie das BEM im Detail auszusehen hat: Jeder Betrieb muss individuelle Lösungen finden. Und genau dabei unterstützen Sie die Expert:innen des MEDITÜVs.

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Antworten auf wichtige Fragen

Wer ist verantwortlich?

Mit der Novellierung des § 84 Abs. 2 SGB IX zum 01.05.2004 und der Änderung ab dem 01.01.2018 in den § 167 hat der Gesetzgeber das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als wichtigstes Instrument geschaffen, das die Rehabilitation und die Integration von kranken und behinderten Menschen in den Vordergrund stellt. Dieser Paragraph schafft Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten für ein BEM bei gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen und definiert das BEM als gesetzliche Aufgabe des Arbeitsgebers.

Welche Ziele verfolgt das BEM?

Ziel des BEM-Verfahrens ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer/eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Ein Bedarf an Leistungen zur Rehabilitation, die zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten dienen, wird somit frühzeitig erkannt und die notwendigen Leistungen rechtzeitig können eingeleitet werden. Hierdurch soll der Arbeitsplatz der/des Beschäftigten langfristig erhalten bleiben.

Für die Durchführung eines BEM ist es unerheblich, ob die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit betrieblicher oder anderer Natur sind.

Ist das BEM ein Krankenrückkehrgespräch?

Oftmals wird das BEM mit Krankenrückkehrgesprächen auf eine Stufe gestellt. In den meisten Fällen dienen Krankenrückkehrgespräche nur der Kontrolle. Zumeist werden sie nicht mit Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung verbunden.

Weitere Unterschiede: im Gegensatz zu den Krankenrückkehrgesprächen ist die Beteiligung des/der betroffenen Beschäftigten am BEM freiwillig und kann nur mit Zustimmung und Beteiligung der Betroffenen eingeleitet werden. Das Verfahren soll bereits während der Erkrankung Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung ausloten, eine Gesundung und Rückkehr an den Arbeitsplatz ist dafür nicht relevant.

Welche Personen und Stellen können am BEM beteiligt werden?

BEM ist ein systematisches Verfahren. Die wichtigsten Instrumente dabei sind das vertrauensvolle Gespräch im (daten-)geschützten Rahmen und die Zusammenarbeit aller auf den Fall bezogenen wichtigen inner- und außerbetrieblichen Akteure.

Am BEM können also mehrere Personen beteiligt sein: der/die Beschäftigte und der Arbeitgeber bzw. ein Vertreter, der Betriebs-/ oder Personalrat, ggf. die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebs-/ Werks-/ oder Personalarzt, der Rehabilitationsträger, ggf. das Integrationsamt.

Die Einbindung dieser Personen oder Stellen erfolgt nur, wenn der Beschäftigte hierfür zuvor schriftlich eine Einwilligung erteilt hat.

Lohnt sich BEM? – Nutzen für Beschäftigte

Das BEM kann zur persönlichen Gesundung beitragen. Wird betrieblichen Ursachen der Arbeitsunfähigkeit nachgegangen, kann einer möglicherweise drohenden Chronifizierung der Krankheit vorgebeugt werden. Durch Einleitung geeigneter Maßnahmen, die die gesundheitlichen Einschränkungen von Betroffenen berücksichtigen, kann auch künftig der Arbeitsplatz im Unternehmen erhalten bleiben.

  • Wiedererlangung der Gesundheit
  • zur Erhaltung der eigenen Gesundheit beitragen
  • Zugewinn an Lebensqualität
  • Erhaltung / Wiederherstellung eines positiven Selbstbildes
  • Einen (daten-)geschützten Kommunikationsraum schaffen
  • Unterstützungspotenziale durch das Unternehmen aufspüren
  • Vermeidung von Überforderungen am Arbeitsplatz
  • Gegen eine drohende Chronifizierung von Erkrankungen vorbeugen
  • Sicherung des materiellen Lebensunterhalts
  • Zum langfristigen Erhalt des Arbeitsplatzes beitragen
Lohnt sich BEM? – Nutzen für Unternehmen

Neben den offensichtlichen Vorteilen, die ein BEM für die betroffenen Beschäftigten hat (z. B. Optimierung der Arbeitsbedingungen, Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit und Erhaltung des Arbeitsplatzes), ergeben sich für Unternehmen Chancen, wie z. B.

  • Reduzierung von Krankheitstagen und Personalkosten durch Vorbeugung dauerhafter Leistungsminderung
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Identifikation mit dem Unternehmen
  • Auf alternde Belegschaften vorbereitet sein
  • Wissen langjähriger Beschäftigter erhalten
  • Unternehmenskultur verbessern
  • Unterstützende Leistungen der Sozialversicherungsträger nutzen
  • Rechtssicherheit schaffen
  • Verbesserungspotenziale für generelle Verhaltens- und Verhältnisprävention aufspüren
  • (bei Einsatz externer Beratungsdienste) Vermeidung von Interessenkonflikten sowie Wahrung der Neutralität und Objektivität
Welche Vorteile hat ein extern durchgeführtes BEM?
  • Kostenersparnis: Zeitersparnis, planbarere Kosten, schlanker und effizienterer BEM-Prozess, Unterstützung bei der Kommunikation im Unternehmen, schnelle und unkomplizierte Einbeziehung der anderen Fachbereiche des MEDITÜV (Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Psychologie)
  • Schaffung von Rechtssicherheit: Betreuung auf Grundlage der aktuellen Rechtslage, rechtssichere Dokumentation
  • Neutralität und Objektivität bei gleichzeitiger Vermeidung von Interessenkonflikten
  • „Blick von außen“: betriebliche Gegebenheiten werden im Einzelfall mehr hinterfragt und Lösungsansätze gesucht
  • Gegenseitiges Vertrauen: Betreuung durch erfahrene BEM-Fallmanager:innen, bessere Vertrauensbasis durch gleichgestellte Beziehung zwischen Arbeitnehmer:in und BEM-Manager:in, keine Weitergabe persönlicher Informationen an Arbeitgeber
Welche Folgen hat ein nicht durchgeführtes BEM?

Für den Arbeitgeber:

Betriebliches Eingliederungsmanagement ist eine Pflicht des Arbeitgebers. Direkte Sanktionen gegen den Arbeitgeber gibt es nicht. In der Regel wird es sehr schwierig, eine krankheitsbedingte Kündigung erfolgreich vor dem Arbeitsgericht zu verteidigen.

Für den Beschäftigten:

Zunächst hat es keine Auswirkung, wenn der/die Beschäftigte mit der Durchführung eines BEM nicht einverstanden ist. Die Ablehnung eines BEM hat keine unmittelbaren Folgen und muss auch nicht begründet werden.

Mittelbar kann diese Entscheidung jedoch Folgen haben. Wird die Durchführung eines BEM angeboten, welches von Seiten des/er Beschäftigten abgelehnt wird, können sich der/die Betroffene bei möglichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht darauf berufen, dass kein BEM durchgeführt oder eine leidens- oder behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes nicht versucht wurde.

„Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. “

Arthur Schopenhauer

BEM-Einführung/Weiterentwicklung und Implementierung

BEM Einführung mit MEDITÜV BEM Einführung mit MEDITÜV BEM Einführung mit MEDITÜV BEM Einführung mit MEDITÜV

Betriebliches Eingliederungsmanagement bietet Unternehmen die Chance, den aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit und Arbeit, Leistungsminderung/Leistungswandelung, demografischer Wandel und (drohendem) Fachkräftemangel auf betrieblicher Ebene besser begegnen zu können.

Wir beraten Sie umfassend zur passgenauen Umsetzung im eigenen Unternehmen und begleiten Sie in der Einführungs,- Weiterentwicklungs- oder Implementationsphase.

BEM-Fallmanagement / Verfahrensdurchführung

BEM Fallmanagement mit MEDITÜV BEM Fallmanagement mit MEDITÜV BEM Fallmanagement mit MEDITÜV BEM Fallmanagement mit MEDITÜV

Der Arbeitgeber kann seine Pflicht zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements an einem externen Dienstleister delegieren.

Unsere erfahrenen und qualifizierten Berater:innen übernehmen die Leitung und Koordination des gesamten Prozesses und bearbeiten die BEM-Fälle zielorientiert und zügig bis zum Ende.

  • Durchführen von Gesprächen und Dokumentation, Führen der BEM-Akte
  • Abstimmung des BEM-Prozesses mit allen Beteiligten
  • Erstellen von Anforderungs- und Fähigkeitsprofilen
  • Begleiten von Arbeitsversuchen
  • Erarbeitung von Lösungsvorschlägen im Team für den zukünftigen Einsatz des MA und Überprüfung der Wirksamkeit
  • Wenn gewünscht Unterstützung bei der Umsetzung der betriebsinternen Maßnahmen
  • Ggf. Hinzuziehen von Sozialversicherungsträgern, bspw. zur Klärung finanzieller externer Unterstützung

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Unterstützung in schwierigen Fällen

BEM Unterstützung mit MEDITÜV in schwierigen Fällen BEM Unterstützung mit MEDITÜV in schwierigen Fällen BEM Unterstützung mit MEDITÜV in schwierigen Fällen BEM Unterstützung mit MEDITÜV in schwierigen Fällen

Jedes Jahr ist mehr als jeder vierte Erwachsene in Deutschland von einer psychischen Erkrankung betroffen. Besonders in der Arbeitswelt nimmt die Anzahl der Personen mit einer psychischen Erkrankung kontinuierlich zu. Gleichzeitig herrschen viele Unklarheiten und Irritationen, auch zum Umgang im BEM.

Durch den Einsatz unserer Psychologen:innen werden auf der Arbeitgeberseite Berührungsängste abgebaut und das Verständnis für die besondere Situation erhöht. Auf der Arbeitnehmerseite kann durch ein (psychologisches) Coaching in akuten Fällen den Betroffenen schnell geholfen werden.

Darüber hinaus unterstützen unsere Psychologen:innen beispielsweise auch bei Konfliktsituationen. Gibt es im Betrieb Konflikte, leiden meistens nicht nur die Beteiligten, sondern auch die Arbeitsergebnisse.  Ziel ist es, die Konfliktfelder zu erkennen und wirksame Arbeitsbeziehungen wieder herzustellen.

Evaluation

BEM Evaluation mit MEDITÜV BEM Evaluation mit MEDITÜV BEM Evaluation mit MEDITÜV BEM Evaluation mit MEDITÜV

Eine Evaluation ist eine Bewertung von Situationen und Prozessen und dient der Wirkungskontrolle sowie der Steuerung.

BEM hat das Ziel, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen, zu erhalten und zu fördern. Darüber hinaus gilt es, den Arbeitsplatz zu erhalten.  Diese Ziele sind zu bewerten.

Zur Bewertung dieser Ziele nehmen unsere Berater:innen drei Evaluationsebenen in den Blick:

  1. die Überprüfung der notwendigen Rahmenbedingungen (Strukturen und BEM-Verfahren),
  2. die Bewertung der einzelnen BEM-Verfahren sowie
  3. die Überprüfung notwendiger betrieblicher Verbesserungsmaßnahmen.

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Fort- und Weiterbildung zu den Themen im BEM

BEM Fort- und Weiterbildung mit MEDITÜV BEM Fort- und Weiterbildung mit MEDITÜV BEM Fort- und Weiterbildung mit MEDITÜV BEM Fort- und Weiterbildung mit MEDITÜV

Wir bieten sowohl für BEM Einsteiger als auch für BEM Erfahrene verschiedene Schulungen, Beratungen und Seminare zu unterschiedlichen Schwerpunkten an.

Beispielthemen:

  • Erstellen von Betriebsvereinbarungen zum BEM
  • Professionelle Gesprächsführung und wertschätzende Kommunikation im BEM
  • Psychische Erkrankungen und BEM
  • Aktuelles aus der Rechtsprechung

Ich berate Sie gern

Dr. Nadine Kakarot

Arbeits-, Betriebs- & Organisationspsychologin

MEDITÜV GmbH & Co. KGBetriebliches Eingliederungsmanagement
Am TÜV 1
30519 Hannover

gesundheit@medituev.de